Heute ist der 29.05.2026 und in Altona gibt es einen weiteren Aufreger aus der Welt der Banken und Schließfächer. Man könnte sagen, der Fall Hamburger Sparkasse, oder auch Haspa, hat mehr als nur einen kleinen Aufruhr ausgelöst. Nach einem spektakulären Einbruch im September 2021, bei dem über 600 Schließfächer geplündert wurden, steht die Bank nun im Fokus eines Rechtsstreits, der alles andere als langweilig ist.
Die Täter hatten es faustdick hinter den Ohren. Mit einem Kernbohrer brachen sie in den Tresorraum ein, und das aus einer darüber liegenden Wohnung – ganz wie im Film! Dabei entwendeten sie Wertgegenstände im Gesamtwert von über 11 Millionen Euro. Ein betroffener Kunde, der fälschlicherweise glaubte, die Bank würde ihn über die vertraglich vereinbarte Grenze hinaus entschädigen, klagte auf einen Schadensersatz von 150.000 Euro. Die Hamburger Sparkasse bot, ganz gemäß ihren AGB, nur 40.000 Euro an. Ziemlich frustrierend, nicht wahr?
Gericht und Urteil
Das Landgericht Hamburg gab der Klage statt und verpflichtete die Haspa zur Zahlung von 110.000 Euro, da man der Bank vorwarf, ihre Sicherungspflichten verletzt zu haben. Insbesondere die fehlende Videoüberwachung wurde als Mangel angesehen. Aber die Geschichte nahm eine Wendung: Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) wies die Klage schließlich ab. Das OLG stellte fest, dass die Bank alle branchenüblichen Sicherheitsstandards eingehalten habe. Der Bewegungsmelder, der zum Zeitpunkt des Einbruchs nicht funktionierte, galt als bestes verfügbares Modell und war technisch weiterentwickelt. Die Hinweise auf eine mögliche Manipulation waren zur Zeit des Einbruchs nicht bekannt. Merkwürdig, oder?
Für die Bank war das Urteil ein echter Sieg. Es hob das vorherige Urteil der Vorinstanz auf und entschied, dass es keine verbindlichen Sicherheitsstandards für Schließfachanlagen gibt. Das OLG sah also keine Pflichtverletzung und bestätigte, dass die Sicherheitsmaßnahmen ausreichend waren. Ein bisschen wie im Schachspiel – nur dass die Bank diesmal die Dame auf dem Spielfeld war!
Einbruch als Trend?
Doch das ist nicht der erste Einbruch dieser Art in Hamburg. Bereits 2020 gab es einen ähnlichen Vorfall in Hamburg-Altona, der die Sicherheitslage in den Filialen der Haspa ins Licht rückte. Auch hier waren die Täter nicht zu fassen und die Beute blieb unbekannt. Der Einbruch im September 2021 hat jedoch die Sorgen der Kunden umso mehr geschürt. Wie sicher ist unser Hab und Gut, wenn selbst die besten Sicherheitsmaßnahmen versagen können? Eine Frage, die sich viele Betroffene stellen.
Für all jene, die betroffen sind, ist diese rechtliche Auseinandersetzung ein schmerzlicher Hinweis darauf, dass es in der Welt der Bankgeschäfte nicht nur um Geld, sondern auch um Vertrauen geht. Die Entscheidung des OLG ist rechtskräftig, eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Und so bleibt die Frage: Was passiert nun mit den Geschädigten? Die Unsicherheit schwebt über den Schließfächern wie ein dunkler Schatten.