Die geplante Neuausrichtung der Jugendförderung in Bremen ab 2027 wirft massive Schatten auf viele wichtige Einrichtungen, darunter die Kinder- und Jugendfarm in Habenhausen. Diese Entwicklung sorgt nicht nur für Besorgnis, sondern auch für Empörung unter den Vertretern der Obervielander Einrichtungen. Der Obervielander Beirat und die betroffenen Einrichtungsvertreter kritisieren die zentrale Verteilung der Fördermittel sowie die neuen Mindeststandards, die viele Einrichtungen vor große Herausforderungen stellen.
Die neuen Vorgaben schreiben vor, dass Jugendeinrichtungen während der Öffnungszeiten mindestens zwei Mitarbeiter, darunter eine Fachkraft, beschäftigen müssen. Für größere Einrichtungen sind sogar drei Mitarbeiter, davon zwei Fachkräfte, erforderlich. Diese Anforderungen erfüllt derzeit keine Einrichtung in Obervieland, mit Ausnahme der Kinder- und Jugendfarm. Diese soll trotz der neuen Verteilung der Fördermittel, die ab 2027 in den Ämtern für Soziale Dienste (AfSD) entschieden wird, in eine prekäre Lage geraten. Der Jugendclub Kattenturm der Awo könnte als einzige Einrichtung seine institutionelle Förderung behalten, während andere wie der Awo-Funpark und der Aktiv-Treff des DRK aus der Förderung herausfallen.
Kritik und Forderungen der Betroffenen
Der Obervielander Beiratssprecher Klaus Möhle hat sich laut Berichten empört über den Vorschlag der Sozialbehörde geäußert. Die Kritik richtet sich auch gegen die Abhängigkeit des Bedarfs an Jugendförderung vom Sozialindex, was viele als ungerecht empfinden. Cornelia Gorhold von der Jugendfarm beklagt eine falsche Bewertung und eine ungerechte Behandlung ihrer Einrichtung. In diesem Zusammenhang lehnt der Beirat die vorgeschlagene Verteilung der Fördermittel ab und fordert eine vollständige Finanzierung der Einrichtungen.
Eine Planungskonferenz, die am 30. April stattfinden soll, wird dazu dienen, weitere Lösungsansätze zu besprechen. Der Jugendhilfeausschuss der Bremischen Bürgerschaft wird voraussichtlich im Juni über das Konzept entscheiden, was für viele Einrichtungen überlebenswichtig sein könnte.
Neue Richtlinien für die Förderung
Die am 1. November 2023 in Kraft tretende Richtlinie für die Förderung der stadtteilbezogenen Kinder- und Jugendarbeit in Bremen schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterstützung dieser wichtigen Einrichtungen. Gemäß dem § 11 Bremisches Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz (BremKJFFöG) können örtliche Träger der freien Jugendhilfe, gemeinnützige Eltern- und Bürgerinitiativen in Bremen Förderanträge stellen. Diese Anträge müssen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden und erfordern eine detaillierte Auflistung der Ausgaben und Einnahmen, insbesondere wenn die beantragte Summe über 50.000 Euro liegt.
Die neue Richtlinie sieht auch vor, dass Zuwendungen zu Personalausgaben beantragt werden können, wobei die Verpflegungskosten in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit als projektbezogene Sachausgaben anerkannt werden. Darüber hinaus können bis zu 6 % der beantragten Zuwendung als Gemeinkosten pauschal anerkannt werden. Diese Bedingungen sollen den Einrichtungen helfen, ihre wichtige Arbeit im Bereich der Jugendförderung aufrechtzuerhalten und auszubauen.
Die Herausforderungen, vor denen die Einrichtungen in Obervieland stehen, sind erheblich und erfordern eine schnelle und durchdachte Lösung. Mit der bevorstehenden Planungskonferenz und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses im Juni stehen die Weichen für die Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in Bremen auf der Kippe. Es bleibt zu hoffen, dass die Stimmen der Betroffenen Gehör finden und eine faire und nachhaltige Lösung gefunden wird.