In Bremen steht eine weitreichende Gesetzesänderung auf der Agenda: Die Bürgerschaft wird am Mittwoch über die Überprüfung der Verfassungstreue von Beamtenanwärtern beraten. Besonders im Fokus stehen dabei Polizeianwärter, die künftig intensiver unter die Lupe genommen werden sollen. Kritiker, wie der frühere Grünen-Abgeordnete Hermann Kuhn, warnen bereits vor einer Rückkehr zu den fragwürdigen Praktiken des Radikalenerlasses aus den 1970er Jahren. Kuhn, der damals selbst aufgrund des Erlasses aus dem öffentlichen Dienst entfernt wurde, äußert Bedenken über die unklaren Zuständigkeiten bei Internetrecherchen und die Schnelligkeit der Beschlussfassung ohne vorherige Erörterung in Fachgremien.
Die geplanten Änderungen am Bremischen Beamtengesetz ermöglichen es den Behörden, Informationen nicht nur aus öffentlichen Quellen, sondern auch aus sozialen Netzwerken wie Facebook, TikTok und Instagram zu sammeln. Während Bewerber bereits heute auf dem Boden der Verfassung stehen müssen, bleibt unklar, wie diese Verfassungstreue konkret überprüft werden soll. Bei Zweifeln an der Verfassungstreue wird das Landesamt für Verfassungsschutz hinzugezogen, wobei die Zustimmung der Anwärter erforderlich ist. Bewerber, die sich weigern, werden vom Verfahren ausgeschlossen, was auch für die Übernahme von Beamten aus anderen Dienststellen gilt.
Hintergrund und kritische Stimmen
Die Gründe für die geplanten Maßnahmen sind vielschichtig. Angesichts wachsender extremistischer Tendenzen in der Gesellschaft sehen die Verantwortlichen Handlungsbedarf. Das Landesamt für Verfassungsschutz kann bei Zweifeln auf die Verfassungstreue von Anwärtern eingeschaltet werden, was sowohl durch eigene Angaben in den Bewerbungen als auch durch das Fehlen von Informationen ausgelöst werden kann. Die Maßnahmen sehen zudem vor, dass Beamte mit Verdacht auf verfassungsfeindliche Einstellungen genauer überprüft werden können, inklusive der Kontrolle auf entsprechende Tätowierungen und den eingeschränkten Zugriff auf Mobiltelefone und Messenger-Dienste.
Der Radikalenerlass, der 1972 in Kraft trat, hatte zum Ziel, Bewerber im öffentlichen Dienst auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Damals wurden nahezu 500.000 Bewerber überprüft, wobei 430 abgelehnt wurden. Der Fokus lag damals vor allem auf linksextremistischen Organisationen, und die unklare Definition von „verfassungsfeindlichen Aktivitäten“ sorgte für zahlreiche Kontroversen. Heute, 50 Jahre später, scheinen sich die Debatten in eine neue Richtung zu bewegen, wobei nun auch islamistische und rechtsextreme Gesinnungen in den Blick genommen werden.
Auswirkungen und zukünftige Entwicklungen
Die geplanten Gesetzesänderungen müssen zunächst den Gewerkschaften und Berufsverbänden zur Prüfung vorgelegt werden, bevor sie vom Senat und der Bremischen Bürgerschaft beschlossen werden. Kritiker befürchten, dass die Maßnahmen einen präventiven Überwachungsdruck auf die Beamten und Anwärter ausüben könnten. Dies könnte nicht nur die Einstellung neuer Beamter, sondern auch das Arbeitsumfeld für bereits verbeamtete Personen beeinflussen, die bei nachgewiesener Verfassungsfeindlichkeit ihre Pensionsansprüche verlieren würden.
Die Diskussion um die Verfassungstreue von Beamten ist somit mehr als nur eine lokale Debatte in Bremen. Sie wirft grundlegende Fragen zur Wahrung der Demokratie und der Menschenrechte auf und beleuchtet die Herausforderungen, vor denen die Gesellschaft heute steht. Die kommenden Tage werden zeigen, wie die Bürgerschaft auf diese komplexe Thematik reagieren wird.