In Bremen stehen große Veränderungen in der sprachlichen Förderung von Vorschulkindern an. Fast jedes zweite Vorschulkind hier in der Hansestadt benötigt dringend Unterstützung. Das hat der Bildungssenator Mark Rackles (SPD) erkannt und einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Sprachförderung per Gesetz zur Pflicht machen soll. Es ist kein Geheimnis, dass Kinder mit geringen Deutschkenntnissen oft einen schwierigeren Start in die Schule haben, und genau hier setzt die neue Regelung an.

Die Idee ist, dass betroffene Kinder mindestens zwölf Monate vor der Einschulung an Sprachfördermaßnahmen in Kitas teilnehmen. Für Kinder, die besonders wenig Deutsch sprechen, soll sogar eine Förderung bereits eineinhalb Jahre vor der Einschulung beginnen. Damit wird sichergestellt, dass sie nicht nur rechtzeitig, sondern auch gründlich auf den Schulstart vorbereitet werden. Ein gewisser Druck muss sein – Kinder müssen mindestens 20 Wochenstunden in eine Kita gehen, um diese Förderung zu erhalten. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Zwangsgeld. Ein bisschen wie die Schule, nur ohne die Schulbank, oder?

Ein Blick auf die Zahlen

Die Testergebnisse sind alarmierend. Bis 2025 wird in Bremen mit 49,2% (das sind 2.740 Kinder) und in Bremerhaven mit sogar 58,5% (946 Kinder) der Vorschulkinder ein Bedarf an Sprachförderung erwartet. Bei Kindern, die nicht in Kitas sind, lag die Quote 2022 bereits bei erschreckenden 84,8%. Das zeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Verschiedene Institutionen sollen dabei helfen, auch die Eltern dieser Kinder zu erreichen. Bildungssenator Rackles zeigt sich überzeugt davon, dass die Umsetzung des Gesetzes gelingen wird.

Unterstützung kommt auch von der CDU-Bildungspolitikerin Yvonne Averwerser, die allerdings darauf hinweist, dass wirksame Sanktionen wichtig sind. Julia Tiedemann von Bündnis Deutschland sieht den Vorstoß als überfällig. Auch der FDP-Fraktionssprecher Fynn Voigt hält die verpflichtende Sprachförderung für notwendig. Der Gesetzentwurf soll bis Ende 2026 in der Bremischen Bürgerschaft beschlossen werden und gilt ab dem Kita- und Schuljahr 2027/28.

Ein Schritt in Richtung Chancengleichheit

Am 26. Mai 2026 hat der Senat einen Beschluss zur verbindlichen Sprachförderung gefasst. Das neue Gesetz trägt den Namen „Gesetz zur Stärkung der verbindlichen vorschulischen Sprachförderung“. Das Ziel ist klar: Kinder sollen frühzeitiger und gezielter unterstützt werden, um Sprachdefizite vor dem Schulstart zu vermeiden. Mark Rackles betont, dass es entscheidend ist, Kinder schon früh mit der deutschen Sprache in Kontakt zu bringen, besonders wenn sie keine Kita besuchen. Hier kommt das Kita-Brückenjahr ins Spiel, das eine wichtige Rolle bei der kommunalen Vermittlung von Kindern in Kitas spielt.

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Und so wird dieses Gesetz Teil einer größeren Qualitätsoffensive im Bildungsbereich, die darauf abzielt, die Lernzeiten in Kita und Schule zu verbessern. Ein ambitioniertes Vorhaben, das hoffentlich viele Kinder in Bremen auf ihrem Weg zur Schulreife unterstützen wird. Man kann nur hoffen, dass es tatsächlich zu einer spürbaren Verbesserung der Sprachkenntnisse kommt und den Kleinen in Zukunft mehr Chancen eröffnet. Die Zeit wird es zeigen – und wir bleiben gespannt, wie sich die Umsetzung in der Praxis gestaltet!