In Bremen sorgt ein aktueller Rechtsstreit um die beliebte Milka-Schokolade für Aufregung. Die Schokoladentafeln wiegen nun statt 100 Gramm nur noch 90 Gramm, während der Preis von 1,49 Euro auf 1,99 Euro gestiegen ist. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Hersteller Mondelez wegen möglicher Täuschung der Kunden verklagt und wirft ihm unlauteren Wettbewerb vor. Doch Mondelez weist die Vorwürfe zurück und betont, dass das Gewicht auf der Verpackung klar angegeben sei. Am ersten Verhandlungstag wird das Gericht die unterschiedlichen Ansichten erläutern, eine Entscheidung wird jedoch nicht erwartet.
Das Phänomen, das hier zur Sprache kommt, nennt sich „Shrinkflation“. Dabei erhalten die Verbraucher weniger Inhalt zu einem gleichbleibenden oder gar höheren Preis, was besonders bei Markenprodukten und Süßwaren verbreitet ist. Die Verbraucherzentrale führt sogar eine Liste mit über 1.000 Mogelpackungen, die im letzten Jahr um 15 % gewachsen ist. Die Gründe für die Reduzierung der Füllmenge sind gestiegene Produktionskosten und wechselnde Kundeninteressen. Verbraucher werden dazu ermutigt, beim Einkaufen alte Preise und Füllmengen im Hinterkopf zu behalten, was sich allerdings als oft unrealistisch herausstellt.
Die Mogelpackungsliste
Die bundesweit einzigartige Mogelpackungsliste der Verbraucherzentrale Hamburg dokumentiert rund 1.000 Einträge, die auf Beschwerden von Verbrauchern basieren. Diese Liste nennt Produktnamen, Hersteller und Händler und ist sowohl online als auch in einem PDF-Format verfügbar. Ein Beispiel für eine versteckte Preiserhöhung zeigt, wie eine Packung von 500 g für 2,19 Euro einen Grundpreis von 4,38 Euro pro kg hatte. Nach der Reduzierung auf 400 g bleibt der Preis gleich, doch der Grundpreis steigt auf 5,48 Euro pro kg, was einem Aufschlag von 25 % entspricht.
Verbraucher können aktuelle Mogelpackungen über ein Formular melden, und die Verbraucherzentrale erhält jährlich bis zu 3.000 solcher Hinweise. Ein früherer Erfolg war das Urteil gegen die Margarine „Sanella“, wo die Füllmenge von 500 auf 400 Gramm reduziert wurde. Sollte das Gericht der Verbraucherzentrale recht geben, könnte sich grundlegend nichts ändern, aber Mondelez müsste sich an die Entscheidung halten.
Transparenz und Verbraucherrechte
Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert mehr Transparenz bei Produktpreisen und verpflichtende Hinweise auf Mengenreduktionen. Handel und Industrie warnen jedoch vor zusätzlicher Bürokratie, was die Diskussion um die Mogelpackungen weiter anheizt. Ein weiteres Beispiel für Shrinkflation sind die Airwaves Kaugummis, die von 12 auf 10 Stück reduziert wurden, während der Preis bei 99 Cent bleibt. Auch die Big Erdnuss Flippies erleben eine Füllmengenreduktion von 175 Gramm auf 150 Gramm mit einer Preissteigerung von 2,19 Euro auf 2,29 Euro.
Im Jahr 2024 wurde die Granini Trinkgenuss Orange mit dem Negativpreis „Goldener Windbeutel“ für die dreisteste Werbelüge des Jahres ausgezeichnet, da der Orangensaftanteil halbiert wurde. Diese Entwicklungen zeigen eindrücklich, dass die Verbraucherzentrale nicht nur die schrumpfenden Füllmengen, sondern auch den Verzicht auf wertvolle Zutaten kritisch betrachtet. Das Thema „Shrinkflation“ bleibt also aktuell und betrifft nicht nur die Schokolade von Milka, sondern viele Produkte, die wir täglich nutzen.